Beschreibung
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Einsatzbereich
Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können.
Unabhängig von der Steighöhe gilt
Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig
Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden
Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich
Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.
Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden
Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene
Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke
Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen
Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken
Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen
Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. Die technische Ausführung muss sicherstellen, dass die Funktion dauerhaft gewährleistet ist
Die Notsteigleiter sollte auf tragfähigen, für Fluchtwege vorgesehene gesicherte Flächen, die aus den Gefahrenbereichen führen, enden
Bauart: einseitig, mit Geländeransatz
Material: Stahl verzinkt
Holmhöhe: 60 mm
Außenbreite: 520 mm
Verwendungszweck: Notleiteranlagen
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